Amalgam und Materialberatung
Amalgam darf seit dem 1. Januar 2025 in der EU nur noch in medizinisch begründeten Ausnahmefällen für neue Füllungen verwendet werden. Viele Menschen haben aber noch ältere Amalgamfüllungen. Ob eine intakte Füllung ausgetauscht wird, entscheiden Patientin oder Patient gemeinsam mit der Praxis.
Praxen mit diesem Schwerpunkt beschreiben, wie sie beim Entfernen vorgehen, zum Beispiel mit Kofferdam und Absaugung, und welche Ersatzmaterialien sie verwenden. Zur Materialberatung gehört auch die Frage nach Unverträglichkeiten. Bei Verdacht auf eine Allergie klärt die Praxis, welche Tests sinnvoll sind und ob eine ärztliche Abklärung nötig ist, etwa in der Dermatologie.
Zahlt die Kasse den Austausch von Amalgamfüllungen?
Den Austausch einer intakten Füllung auf eigenen Wunsch zahlt die gesetzliche Krankenkasse nicht. Ist die Füllung defekt oder der Zahn neu erkrankt, übernimmt sie eine Standardfüllung. Für aufwendigere Materialien wie Keramikinlays fallen Mehrkosten an. Bei einer ärztlich nachgewiesenen Allergie gegen Bestandteile von Amalgam kann die Kasse den Austausch übernehmen. Das vorab mit der Kasse klären.
Was kostet die Materialberatung?
Beratung und gegebenenfalls Tests werden je nach Umfang privat oder über die Kasse abgerechnet. Die Praxis nennt die Kosten vorab.
Quellen: Verordnung (EU) 2024/1849 zur Änderung der Quecksilberverordnung; KZBV; BZÄK