Funktionsdiagnostik und CMD
CMD steht für craniomandibuläre Dysfunktion, einen Sammelbegriff für Beschwerden im Zusammenspiel von Kiefergelenken, Kaumuskulatur und Zähnen. Anlass für eine Untersuchung können zum Beispiel Kieferknacken, Schmerzen beim Kauen, eine eingeschränkte Mundöffnung oder nächtliches Zähneknirschen sein.
Die Funktionsdiagnostik beginnt meist mit einer klinischen Funktionsanalyse: Die Praxis tastet Muskeln und Gelenke ab und prüft die Bewegungen des Unterkiefers und den Biss. Je nach Befund folgen instrumentelle Messungen. Oft arbeiten Praxen dabei mit Physiotherapie, Kieferorthopädie oder ärztlichen Fachrichtungen zusammen. Welche Behandlung infrage kommt, etwa eine Aufbissschiene, klärt die Praxis nach der Untersuchung.
Zahlt die gesetzliche Krankenkasse die Funktionsdiagnostik?
Die klinische und instrumentelle Funktionsanalyse gehört in der Regel nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen und wird privat nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) berechnet. Eine Aufbissschiene kann bei entsprechendem Befund als Kassenleistung abgerechnet werden.
Und bei privater Versicherung?
Private Krankenversicherungen und Zahnzusatzversicherungen erstatten je nach Tarif. Einen schriftlichen Kostenvoranschlag vor Beginn bei der Versicherung einreichen.
Quellen: Deutsche Gesellschaft für Funktionsdiagnostik und -therapie (DGFDT); Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)