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Keramikimplantate

Keramikimplantate bestehen in der Regel aus Zirkonoxid, einem zahnfarbenen, metallfreien Werkstoff. Sie sind eine Alternative zu Implantaten aus Titan, dem bislang am häufigsten eingesetzten und am längsten untersuchten Implantatmaterial.

Ob ein Keramikimplantat infrage kommt, hängt unter anderem vom Knochenangebot, der Lage der Lücke und der geplanten Versorgung ab. Es gibt ein- und zweiteilige Systeme mit unterschiedlichen Einsatzbereichen. Praxen mit diesem Schwerpunkt erklären im Profil, welche Systeme sie verwenden und wie Planung, Einheilzeit und Nachsorge ablaufen. Zur Aufklärung gehört ein Gespräch über Vor- und Nachteile beider Materialien.

Kosten und Kasse

Die Kostenangaben geben die allgemeine Regel wieder. Verbindlich sind der Heil- und Kostenplan oder Kostenvoranschlag der Praxis und die Auskunft der Versicherung.

Zahlt die Kasse ein Keramikimplantat?

Implantate sind grundsätzlich keine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse, Ausnahmen gelten nur in eng begrenzten Fällen. Für die Krone oder Brücke auf dem Implantat zahlt die Kasse den befundbezogenen Festzuschuss. Implantat und Eingriff werden privat nach GOZ berechnet.

Und bei privater Versicherung?

Private Krankenversicherungen und Zahnzusatzversicherungen erstatten je nach Tarif. Den Heil- und Kostenplan vor Beginn bei der Versicherung einreichen.

Quellen: KZBV; Deutsche Gesellschaft für Implantologie (DGI)

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Die Informationen auf FUGABI dienen der allgemeinen Orientierung. Sie ersetzen keine Untersuchung und keine persönliche Beratung in der Praxis. Stand: 09/2026.

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